Verpackungsverordnung - DSD - Grüner Punkt
Zur Umsetzung unserer Verpflichtungen aus der Verpackungsverordnung haben wir uns dem Dualen System Interseroh angeschlossen. Sie können somit Ihre Verpackung ganz einfach über die üblichen Behältnisse wie z. B. Papiertonne oder gelber Sack entsorgen.
Am 21.08.1998 ist die novellierte Verpackungsverordnung (Verpack V) Im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und damit in Kraft getreten. Danach besteht eine Verpflichtung zur Rücknahme der in Verkehr gebrachten Verpackungen.
Diese Verpflichtung können Sie entweder durch eine eigene Rücknahme im Ladengeschäft(Selbstentsorger) oder durch Beteiligung an einem System, das flächendeckend Verpackungen zurücknimmt (z. B. DSD-Duales System Deutschland AG), erfüllen.
1.
Bei eigener Rücknahme sind Sie verpflichtet, bestimmte Rücknahmequoten zu erreichen. So sind von den in Verkehr gebrachten Papierverpackungen 70 % und von den Kunststoffverpackungen 60 % zurückzunehmen. Dies muß entsprechend dokumentiert und jeweils am 1. Mai für das vergangene Kalenderjahr nachgewiesen werden.
Die Richtigkeit der Angaben ist von einem Sachverständigen zu prüfen und bei der Umwelt-Audit-Stelle der IHK zu hinterlegen.
2.
Die Beteiligung an einem System, das flächendeckend Verpackungen zurücknimmt, ist durch eine Teilnahme am Dualen System gegeben.
Da Punkt 1 kaum praktikabel sein wird, Ihre Kunden werden Ihnen voraussichtlich keine Verpackungen zurückbringen, empfehlen wir Ihnen die Beteiligung an einem dualen System.
Falls wir den Auftrag ohne "Grünen Punkt" ausliefern sollen, gehen wir davon aus, daß Sie die Verpackungen zurücknehmen und die entsprechenden Dokumentationen durchführen.
Unsere Versandverpackungen sind über das Duale System Interseroh zertifiziert.
Unsere Vertragsnummer WS100185.
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